Kosten / Krankenkasse
Da ich medizinischer Masseur bin, werden die Massagen über die Zusatzversicherungen abgerechnet. Ich verfüge über die dafür benötigte Anerkennung bei den Versicherungen (auch Helsana, Visana und EGK). Da es aber bei jeder Kasse verschiedene Angebote und Modelle gibt, ist es wichtig sich vorher zu informieren. Jede Kasse entscheidet selbst ob eine Methode vergütet wird, in welchem Umfang oder ob es noch andere Kriterien gibt die erfüllt werden müssen (z.B. ärztliche Verordnung).
Um bei den Krankenkassen weiterhin anerkannt zu bleiben, bin ich verpflichtet jedes Jahr mindestens 20 Stunden an Weiterbildungen zu besuchen.
Die Therapiezeiten variieren je nach Problematik (45-70 min.).
Seit 2018 wird von den Krankenkassen ein einheitliches Abrechnungsformular verlangt. Daher werden die Therapiezeiten neu in 5 min. Schritten abgerechnet.
5 Minuten | CHF 10.– |
Nach fünf Behandlungen wird jeweils eine Rechnung gestellt.